Häusliche Alten- und Krankenpflege
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Erkrankt die Pflegeperson oder fährt in den wohlverdienten Urlaub, kann der
Pflegebedürftige bis zu vier Wochen im Jahr die sogenannte Verhinderungspflege
beantragen. Bei Pflege durch einen Pflegedienst gibt es bis zu 1.550,- € pro
Kalenderjahr. Wird Verhinderungspflege tageweise in Anspruch genommen, wird
sie anstelle des Pflegegeldes gezahlt.
Was viele nicht wissen:
Verhinderungspflege können Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen.
Ins Theater gehen oder einen Ausflug machen, alles was Sie als Pflegender gern
mal wieder tun würden um Kraft zu schöpfen, ist ein guter Grund,
Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Das Gute daran: Bei der stundenweisen Nutzung wird das
Pflegegeld nicht gekürzt!
Tel.: 04434 / 918 603