Häusliche Alten- und Krankenpflege Verhinderungspflege Verhinderungspflege Erkrankt die Pflegeperson oder fährt in den wohlverdienten Urlaub, kann der  Pflegebedürftige bis zu vier Wochen im Jahr die sogenannte Verhinderungspflege beantragen. Bei Pflege durch einen Pflegedienst gibt es bis zu 1.550,- € pro  Kalenderjahr. Wird Verhinderungspflege tageweise in Anspruch genommen, wird sie anstelle des Pflegegeldes gezahlt. Was viele nicht wissen:   Verhinderungspflege können Sie auch stundenweise in Anspruch nehmen. Ins Theater gehen oder einen Ausflug machen, alles was Sie als Pflegender gern mal wieder tun würden um Kraft zu schöpfen, ist ein guter Grund,  Verhinderungspflege in  Anspruch zu nehmen. Das Gute daran: Bei der stundenweisen Nutzung wird das  Pflegegeld nicht gekürzt!       Tel.: 04434 / 918 603